6. Änderung B-Plan Nr. 1 "Änderungen im Baufeld 8" - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss
In der Vergangenheit wurde die in textlicher Festsetzung 5. festgesetzte max. zulässige Gebäudehöhe für das Baufeld 8 geändert von 270 m ü. NN in 272,5 m ü. NN. Nun liegt erneut ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 im Bereich des Baufeldes 8 vor. Nach eingehender Prüfung der Situation und Blickbeziehungen aus der Ferne (Blick aus Richtung Liegau-Augustusbad am Sportplatz sowie Blick aus Richtung Sonnenweg - Waldrand) wurde entschieden, dass man für Teilbereiche des Baufeldes 8 diese Erhöhung der max. zulässigen Gebäudehöhe sowie der max. zulässigen Zahl der Vollgeschosse zulassen kann. Im Randbereich dieses Baufeldes, am Übergang zur freien Landschaft, sollte allerding zum Zwecke des harmonischen Übergangs in die freie Landschaft die bisher zulässigen Gebäudehöhen belassen werden. Aus diesem Grund wurde das Baufeld 8 in 2 Bereiche mit unterschiedlichem Maß der baulichen Nutzung unterteilt. Innerhalb des Plangebietes sind unterschiedliche Abstände der Baugrenze zur Straßenverkehrsfläche festgesetzt, wobei der Hintergrund dieser Entscheidung nicht erkennbar ist. Es lässt sich kein konsequenter städtebaulicher Gestaltungswille erkennen. Im Bereich des Baufeldes 8 ist zwischen öffentl. Verkehrsfläche und der festgesetzten Baugrenze ein Abstand von 10 m gewählt, während im übrigen Baugebiet hier ein Abstand von ~ 5 in der Regel festgesetzt ist. Die Verwaltung schlägt vor auch im Bereich des Baufeldes 8 den Abstand der Baugrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche auf 5 m festzusetzen. In der Planzeichnung ist Baufeld 8 ist die offene Bauweise festgesetzt. Dies widerspricht der textlichen Festsetzung 4, welche aber eine geschlossene Beweise regelt mit dem Zusatz, dass diese aber entlang des Sommerweges nicht zur Ausführung kommen soll. Die Verwaltung schlägt vor, hier die abweichende Bauweise festzusetzen mit dem Inhalt, dass die Grundstücke mit Abstandsflächen zur Nachbargrenze und Gebäudelängen in ost - west - Richtung von >50 m Länge bebaut werden können. Die Planfassung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 kann im Bauamt bei Frau Vogel eingesehen werden.