Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Tagespflege der Stadt Radeberg (Elternbeitragssatzung)
Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Tagespflege der Stadt Radeberg.
In dem vom 09.05.2015 rechtsbereinigten Sächs KitaG wurde festgelegt, dass die Elternbeiträge für Kinder, die eine Tagespflegestelle besuchen, über die Kommune einzuziehen sind. Um die Kostenbescheide auf der Grundlage des öffentlichen Rechtes erlassen zu können, ist nach Auffassung der Rechtsaufsichtsbehörde eine Satzung nötig. Die Elternbeiträge werden weiterhin jedes Jahr als Anlage der Satzung nach der Bekanntgabe der Betriebskostenabrechnungen durch den Stadtrat beschlossen.