Pachtvertrag - Asyl-Unterbringung in Radeberg, Grundstück Pulsnitzer Straße
Der Stadtrat beschließt den als Anlage beigefügten Pachtvertrag für das Grundstück an der Pulsnitzer Straße für die Unterbringung der Asylbewerber.
Der Landkreis Bautzen ist gem. § 2 Abs.1 Nr.3 SächsFlüAG (Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz) zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen verpflichtet (Pflichtaufgabe nach Weisung). Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind nach § 3 Abs.3 SächsFlüAG zur Mitwirkung verpflichtet, dies betrifft insbesondere die Bereitstellung eigener Grundstücke und Gebäude. Der Landkreis ist Eigentümer von 2 Dreifeldsporthallen in Radeberg, die sowohl schulisch wie außerschulisch vielfältig genutzt werden. Es liegt im dringenden Interesse der Stadt Radeberg und ihrer Bürger, dass diese weiterhin zweckentsprechend genutzt werden können. Aus diesem Grund wurde nach Alternativen für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gesucht. Mit dem hier zur Pacht vorgesehenen Gelände ist eine solche Alternative vorhanden. Die angrenzende Sporthalle wurde bewusst aus dem Pachtvertrag ausgeklammert, um hier weiterhin eine öffentliche Nutzung für Veranstaltungen und Sport zu gewährleisten. Davon unbenommen bleibt die evtl. erforderliche zeitweilige Notnutzung der Halle, die dann über eine gesonderte, zeitlich befristete Nutzungsvereinbarung zu regeln wäre. Insbesondere die Kündigungsmöglichkeit des Pachtvertrages durch die Stadt für den Fall der Belegung der vorgenannten 3 Feld Hallen mit Asylbewerbern/Flüchtlingen bietet eine gute Möglichkeit, diese für den öffentlichen Zweck freizuhalten. Die Verpflichtung des Landkreises, zeitnah die Beleuchtung der Ludwig-Jahn-Straße herzustellen, kommt den bereits geäußerten Sicherheitsbedenken der dortigen Anwohner entgegen. Die einzunehmenden Pachtgelder helfen der Stadt Radeberg, die finanziellen Belastungen, die sich aus der Aufnahme von Flüchtlingen/Asylbewerbern ergeben, zu minimieren. Die mit Pachtvertrag verknüpfte Vereinbarung kommt dem Bedürfnis der Stadt nach regelmäßiger Kommunikation und Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit entgegen.