Beschluß 57/15 vom 30.09.2015 (Beschlußvorlage 57/15)
Betreff
B-Plan Nr. 64 "Mehrgenerationswohnhaus" - Abwägungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange und Behörden sowie der Öffentlichkeit nach § 13a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
- Der räumliche Geltungsbereich wird geringfügig geändert. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören die Flurstücke 1455/15, T.v. 1454/2, T.v. 1455/5, T.v. 1455/16, T.v. 1455/11 und T.v. 1456/1, T.v. 1463/30 und T.v. 1702/9 Gemarkung Radeberg. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ~ 0,77 ha.
- Der Entwurf des B - Planes Nr. 64 "Mehrgenerationswohnhaus", bestehend aus der Planzeichnung - Stand 09.09.2015, dem Textteil - Stand 08.09.2015 und der beigefügten Begründung - Stand 08.09.2015, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß den Bestimmungen von § 13 a BauGB der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Begründung
Es ist eine Planreife erreicht, dass der Billigungsbeschluss gefasst werden kann.