Beschluß 26/15 vom 29.04.2015 (Beschlußvorlage 23/15)
Betreff
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 67 "Netto - Lebensmittelmarkt Dr.- Albert - Dietze - Straße 18" - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden, TÖB, Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen B - Planes Nr. 67 "Netto - Lebensmittelmarkt Dr.-Albert - Dietze - Straße 18", Stand 12. März 2015, bestehend aus Teil A - Planzeichnung, Teil B - textliche Festsetzungen, Teil C - 1 - Begründung, Teil C - 2 - Umweltbericht, wird gebilligt.
- Das Verfahren wird geändert. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und TÖB erfolgt nach den Bestimmungen von §§ 3 und 4 BauGB.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage nach den Bestimmungen von § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und TÖB nach den Bestimmungen von § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung
Es ist eine Planreife erreicht, so dass der Planentwurf gebilligt werden kann. Da der Bau eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes i.S. § 11 Abs. 3 BauNVO mit mehr als 1200 m² Geschossfläche der Pflicht zur Vorprüfung des Einzelfalls nach Nr. 18.6.2 i.V.m. 18.9 Anlage 1 UVPG unterliegt, ist das vereinfachte Verfahren nach den Bestimmungen von § 13 a BauGB nicht anwendbar.