Spende Weihnachtsmarkt
Der Stadtrat beschließt die Annahme der in der Anlage aufgelisteten Spende für den Weihnachtsmarkt.
Die Spende wurde zweckgebunden für den Weihnachtsmarkt geleistet. Die Annahme ist gemäß Sächsischer Gemeindeordnung durch den Stadtrat zu beschließen.