Beschluß 76/14 vom 01.10.2014 (Beschlußvorlage 159/14)
Betreff
B-Plan Nr. 53 "Erweiterung Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH" - Beschluss zur Änderung des Verfahrens in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Abwägungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur erneuten Offenlage
Beschlußtext
- Das Verfahren zum B - Plan Nr. 53 "Erweiterung Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH" wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach den Bestimmungen von § 12 BauGB weitergeführt.
- Der Abwägungsvorschlag zu allen eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage zum Entwurf in der Fassung vom 18.07.2012 wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen B - Planes Nr. 53 "Erweiterung Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH", Stand 26. August 2014, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den textlichen Festsetzungen - Teil B und der beigefügten Begründung - Teil C1 und dem beigefügten Umweltbericht - Teil C2 wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zu diesem Entwurf erneut eine Offenlage nach den Bestimmungen von § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Begründung
Wir sind der Empfehlung des Landratsamtes Bautzen gefolgt und schlagen vor das Verfahren zu diesem Bebauungsplan als vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB weiterzuführen. Die lange Pause in der Bearbeitung des Bebauungsplanes ist entstanden, weil die Bearbeitung einer neuen Schalltechnischen Untersuchung erforderlich war. Folgende Unterlagen, die den Anlagen der Beschlussvorlage nicht beigefügt wurden, liegen fur Sie im Bürgerbüro zur Einsichtnahme bereits:
- Umweltbericht - Teil C2
- Anlage 1: Schalltechnische Untersuchung zur Geräuschkontingentierung fur den B-Plan Nr. 53 rgo Umwelt, 25.04.2014
- Anlage 2: Bemessung des Rückhaltevolumens fur Regenwasser
- Anlage 3: Wassertechnische Überrechnung des öffentlichen Schmutzwasserkanals Grosröhrsdorfer Strase d+p Beratende Ingenieure, 04.06.2012.