Verhindertenstellvertretung des Oberbürgermeisters in Verwaltungsangelegenheiten
Gemäß § 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.11.2013 in Verbindung mit § 12 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Radeberg vom 17.07.2014 erteilt der Stadtrat sein Einvernehmen für die Bestellung der Hauptamtsleiterin Frau Astrid Wache als Stellvertreterin bei Verhinderung des Oberbürgermeisters in Verwaltungsangelegenheiten. Bei Verhinderung der Stellvertretung vertreten die Amtsleiterinnen/ Amtsleiter und der Leiter des Büros des Oberbürgermeisters in ihrem jeweiligem Geschäftskreis sowie nach zeitlicher Verfügbarkeit den Oberbürgermeister.
Nach Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung lässt § 54 Absatz 2 eine Vertretung des Oberbürgermeisters in Verwaltungsangelegenheiten durch Bedienstete zu. Dieses praktikable Vorgehen wurde in der Hauptsatzung aufgenommen. Die Stellvertretung durch die aus der Mitte des Stadtrates gewählten Stellvertreter bleibt davon unberührt.