Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Stadt Radeberg in Anwendung von § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den städtebaulich neu zu ordnenden Bereich "Eschebach - Gewerbehof"
Das Quartier des ehemaligen Eschebachwerkes, angrenzend an den Bahnhof von Radeberg, liegt seit längerer Zeit brach. Immer wiederkehrende Brände auf diesem Areal und zunehmende Müllablagerung auf Grund mangelhafter Sicherung lassen diese Fläche eine Gefahr für die Öffentlichkeit und vor allem, für die angrenzende Wohnbebauungen und die Innenstadt werden. Dieses Quartier südlich des Bahnhofes (zwischen Dresdener Str., Rathenaustr.,Bahnhofstr., (Bahngelände) ist städtebaulich neu zu ordnen und für eine neue gewerbliche Nutzung zu revitalisieren. Die Stadt Radeberg hat dringenden Bedarf an neuen Gewerbeflächen. Das Gewerbegebiet "Pillnitzer Str. Ost" ist weitestgehend vermarktet. Hier soll ein neues innerstädtisches Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem Ziel, weitere Arbeitsplätze zu schaffen und die Brache zu revitalisieren. Der Eigentümer der von der Maßnahme betroffenen Grundstücke war bisher nicht bereit,