Maßnahme der Brachflächenrevitalisierung auf Flstck. 1084 Gemarkung Radeberg, Hauptstraße 61 - Beschluss für eine außerplanmäßige Ausgabe
Für die Revitalisierung des brachliegenden Objektes "ehemalige Druckerei", Hauptstr. 61, Flstck. 1084 Gemarkung Radeberg, auf Grundlage des Förderantrages nach der Verwal-tungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Durchführung und Förderung von Maßnahmen der Revitalisierung von Brachflächen zur Umsetzung des Ope-rationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förder-periode 2007 - 2013 vom 20. Mai 2008 wird für die Buchungs-stelle 1113.02.49.421111.13 LK0001 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 300 TEUR beschlossen. Die Deckung erfolgt wie folgt:
75.000 EUR Buchungsstelle 6110.01.01.311100 - allgemeine Schlüsselzuweisung Kernstadt
225.000 EUR Buchungsstelle 1113.02.49.314111.13LK0001 - Fördermittel.
Mit Beschluss SR043-2013 vom 28.08.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, für die Revitalisierung des brachliegenden Objektes "ehemalige Druckerei", Hauptstr. 61, Flstck. 1084 Gemarkung Radeberg, auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Durchführung und Förderung von Maßnahmen der Revitalisierung von Brachflächen zur Umsetzung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förder-periode 2007 - 2013 vom 20. Mai 2008 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu stellen. Dies ist auch mit Antrag vom 05.09.2013 erfolgt. Die erforderlichen Mittel waren im Haushaltsplan 2013 eingestellt und wurden nicht abgerufen. Am 07.05.2014 signalisierte die Landesdirektion Dresden, dass Radeberg für diese Maßnahme die Zuwendung noch für sofort in 2 Bauabschnitten zur Verfügung gestellt bekommen kann. Da im Haushaltsjahr 2013 die regulär eingestellten Mittel nicht verbraucht wurden, schlägt die Verwaltung vor, als außerplanmäßige Ausgabe für das Jahr 2014 erneut Mittel für die Durchführung dieser Maßnahme zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, die Zuwendung in Höhe von 75 % in Anspruch nehmen zu können.