Beschluß 3/14 vom 29.01.2014 (Beschlußvorlage 80/14)
Betreff
Bebauungsplan Nr. 63 "Erweiterung Gießerei GmbH und ehemals SABRAā€¯ - Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Erweiterung Gießerei GmbH und ehemals SABRA" wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 11,6 ha. Die Eigentumsverhältnisse stellen sich wie folgt dar: ~ 3 ha Gießerei GmbH, ~ 2,5 ha Sächsisch - Brandenburgische Glashütten GmbH, ~ 4,05 ha Sächsische Grundstücksanierungsgesellschaft GmbH, ~ 0,8 ha AZV ~ 1,25 ha Stadt Radeberg (Straßenverkehrsfläche). Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg: 1399, 1400/7, 1400/12, 1400/13, 1400/14, 1400/16, 1400/54, 1400/55, 1400/56, 1400/60, 11400/62, 1400/63, 1400/64, 1400/85, 1400/86, 1400/87, 1400/93, 1400/94, 1400/95, 1400/96, 1400/97, 1400/98, 1403/1, 1403/2, 1404/1, 1404/2, 1404a, 1404c, T.v. 1419, T.v. 1420, 1421/3, 1421/5, 1421/7, T.v. 1443/3, 1443/2, 1443/4, 1443/5, 1445/4. Ziel des Bebauungsplanes ist: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung der Gießerei GmbH und einer geeigneten Nachnutzung der Industriebrache der ehemaligen Glasfabrik "SABRA". Dabei ist besonderes Augenmerk auf eine sinnvolle Erschließung dieses Areals, die Beachtung einer sinnvollen Radwegeführung, die Schutzansprü-che bestehender angrenzender Wohnbebauung und Schulnutzung sowie das vorhandene Gewässer II. Ordnung "Goldbach" zu legen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Grundstückseigentümern einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der unter anderem die Übernahme der anteiligen Planungskosten regelt. Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und TOB nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes für die geplante Entwicklung des Gießereigeländes entlang der Heinrich - Gläser Str. im Parallelverfahren zu veranlassen.
Begründung
Die Gießerei GmbH hat zum Altbestand des Unternehmens angrenzende Flächen erworben, um Ihren Betriebsstandort zu erweitern und funktionell zu optimieren, zuerst entlang der Heinrich- Gläser-Str.. Für diesen Bereich müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, welche aber ohne Betrachtung und Schaffung von Regelungen für die angrenzenden brachliegenden Flächen zu keinem sinnvollen Ergebnis führen. Die Planungskosten sollen anteilig durch die 3 Haupteigentümer der Grundstücke sowie der Stadt Radeberg getragen werden. Es ist ein Lärmprognosegutachten erforderlich, um die maximal zulässigen Schalleistungspegel für die gewerblich genutzten Flächen unter Beachtung der angrenzenden Wohnbebauung festlegen zu können.