Beschluß 108/14 vom 17.12.2014 (Beschlußvorlage 196/14)
Betreff
4. Änderung B-Plan Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost" - Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost" wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,14 ha. Ziel der 4. Änderung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung des vorhandenen Gewächshauses (Kamelienhaus) zu schaffen.
- Es wird das Verfahren nach § 13 BauGB angewendet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3, der Fördergemeinschaft Botanischer Blindengarten Storchennest e.V., einen städtebaulichen Vertrag nach den Bestimmungen von § 11 BauGB abzuschließen, der die Regelung der Übernahme aller erforderlichen Kosten für die Planung und Grundstückserschließung durch den Antragsteller zum Inhalt hat.
Begründung
Es gibt keine Belange, die der geplanten Erweiterung des Gewächshauses entgegen stehen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, muss der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost, Neufassung" allerdings geändert werden. Es kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB zur Anwendung kommen, da
- durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
- die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird,
- keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen.
Die Fassung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3 "Pillnitzer Str. Ost, Neufassung" kann bei Frau Vogel während der Sprechzeiten des Bauamtes eingesehen werden.