Eigenbetriebssatzung Abwasserentsorgung
Der Stadtrat beschließt mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder beiliegende Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Radeberg der Großen Kreisstadt Radeberg.
Die Änderung rechtlicher Grundlagen machte eine Überarbeitung der Eigenbetriebssatzung notwendig. Das Sächsische Eigenbetriebsgesetz wurde zum 31.12.2013 aufgehoben. Die Zentralnorm für die Eigenbetriebe findet sich nunmehr im Paragraphen 95a der Sächsischen Gemeindeordnung. Die konkreten Regelungen des Eigenbetriebsgesetzes wurden in die bestehende Eigenbetriebsverordnung mit aufgenommen. Die Eigenbetriebssatzungen sind bis zum 31.12.2016 zu aktualisieren. In der Satzung aufgenommen wurde eine Betriebsleitung. Nach neuem Recht kann der Oberbürgermeister nicht mehr Betriebsleiter sein. Es ist vorgesehen, diese Stelle auszuschreiben. Der Technische Ausschuss bleibt Betriebsausschuss. Die Zuständigkeiten wurden der Hauptsatzung angepasst.