Ländliche Neuordnung S 177 Ortsumfahrung Radeberg/ Großerkmannsdorf - Änderung der Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen zwischen Radeberg und Arnsdorf
Der Stadtrat stimmt der geplanten Änderung der Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen der Großen Kreisstadt Radeberg, Gemarkungen Großerkmannsdorf und Radeberg, im Neuordnungsverfahren Ländliche Neuordnung S 177 Ortsumfahrung Radeberg/ Großerkmannsdorf entsprechend dem beiliegenden Plan (Anlage 1) und Flächenverzeichnis (Anlage 2) und der Vergrößerung des Gemeindegebietes um 6,9925 ha zu.
Verursacht durch den Bau der Umgehungsstraße S177 wurde zum geordneten Ausgleich der Flächenverluste ein Unternehmensverfahren zur Ländlichen Neuordnung angeordnet. In diesem Verfahren werden im gesamten Neuordnungsgebiet, das im Plan Anlage 1 dargestellt ist, die Verluste an landwirtschaftlichen Flächen für den Straßenbau geordnet ausgeglichen sowie weitere erforderliche Maßnahmen (Wegebau, Ausgleichsmaßnahmen…) durchgeführt. Nach §58 Flurbereinigungsgesetz soll auch eine sinnvolle Änderung der Gemeindegrenzen angeordnet werden. So wurde ein Vorschlag erarbeitet, die Gemeindegrenzen zwischen Arnsdorf und Radeberg aus den Feldfluren an die neue Umgehungsstraße bzw. an andere in der Örtlichkeit vorhandene Wegeverbindungen zu verlegen. Von der ursprünglich vorgeschlagenen Übertragung der Fläche Nr. 1 (Teilfläche Hüttertal) soll nach nochmaliger Diskussion und Beschluss im Gemeinderat Arnsdorf abgesehen werden, da die Flächenzuordnung im Hüttertal unverändert bleiben sollen. Es ergibt sich für Radeberg ein Flächenzugang von ca. 98,2 ha sowie ein Abgang von ca. 91,2 ha. Insgesamt hat Radeberg eine Flächenmehrung von ca. 7 ha (Aufstellung sh. Anlage 2). Nach Auskunft der Kommunalaufsicht wird die Änderung der Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen keine zwingenden Folgekosten für die Gemeinden verursachen. Die vorgesehene Änderung der Gemeindegrenzen wurde vorab mit der Verwaltung abgestimmt und den betroffenen Eigentümern in einer Aufklärungsveranstaltung am 22.04.2014 vorgestellt.