Benennung und öffentliche Widmung des Verbindungsweges am ehemaligen Erbgericht in Großerkmannsdorf
Der Stadtrat beschließt die Benennung des neugebauten Fuß- und Radweges am ehemaligen Erbgericht, Teilflächen der Flurstücke 49/1, 49/3 und 927 der Gemarkung Großerkmannsdorf, in "Am Erbgericht" und die öffentliche Widmung dieses Verbindungsweges zwischen der Hauptstraße und dem Sommerweg im Ortsteil Großerkmannsdorf als beschränkt - öffentlicher Weg gemäß § 6 SächsStrG.
Im Zuge der Freiflächengestaltung am ehemaligen Erbgericht in Großerkmannsdorf wurde auf den Teilflächen der Flurstücke 49/1, 49/3 und 927 ein Fuß- und Radweg errichtet. Dieser neuer Verbindungsweg zwischen der Hauptstraße und dem Sommerweg soll als Fuß- und Radweg genutzt und in "Am Erbgericht" benannt werden. Der Weg hat eine Gesamtlänge von 85 m.