Öffentliche Widmung des Flurstückes 1218/52 und des Teilflurstückes vom Flurstück 1218/45 der Gemarkung Radeberg (Garchinger Straße)
Der Stadtrat beschließt die öffentliche Widmung der im Lageplan (Anlage zur Beschlussvorlage) gekennzeichneten Stichstraßen mit den Flurstücksnummern 1218/52 und T.v. 1218/45 der Gemarkung Radeberg als öffentliche Straße gemäß § 6 SächsStrG als Erweiterung der "Garchinger Straße". Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 6 SächsStrG durchzuführen.
Das Widmungsverfahren für die zwei neu erbauten Stichstraßen wurde bislang noch nicht vollzogen. Die bestehenden Straßenflächen sollen nun öffentlich gewidmet werden. Die Stichstraßen haben jeweils eine Länge von 54 m und werden Teil der bereits vorhandenen und gewidmeten "Garchinger Straße".