Öffentliche Widmung einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstückes 528/66 der Gemarkung Radeberg (Kastanienstraße)
Der Stadtrat beschließt die öffentliche Widmung der im Lageplan (Anlage zur Beschlussvorlage) hinzugekommenen gekennzeichneten und noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstückes 528/66 der Gemarkung Radeberg als öffentliche Straße gemäß § 6 SächsStrG. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 6 SächsStrG durchzuführen.
Das Widmungsverfahren für die Teilfläche von 54 m wurde bislang noch nicht vollzogen. Die bestehende Straßenfläche soll nun öffentlich gewidmet werden.