Beschluß 81/12 vom 28.11.2012 (Beschlußvorlage 103/12)
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 "Edeka - Markt der Generationen" - Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 "Edeka - Markt der Generationen" wird geändert. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören die Flstck. 387/2, 381, 382, 379, 378, 377, 376, 375/2, 375/4, 374, 373, 372, T.v. 371, T.v. 370, T.v. 503, T.v. 502, T.v. 500, T.v. 499 Gemarkung Radeberg.
- Der Abwägungsvorschlag zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden, TOB und Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56, Bearbeitungsstand 02.11.2012, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den textlichen Festsetzungen - Teil B, der Begründung - Teil C 1 und dem Umweltbericht - Teil C 2 wird gebilligt.
- Das Verfahren wird nach den Bestimmungen von § 12 BauGB fortgeführt. Die Regelungen von § 13 a BauGB sind nicht anwendbar.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf nach den Bestimmungen von § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiet durch die Planung berührt werden kann, nach den Bestimmungen von § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Begründung
Alle zu dem Planentwurf eingeholten Gutachten (Artenschutzbeitrag - Teil D und Sondergutachten 1 - 4) liegen im Bürgerbüro zur Einsichtnahme bereit. Es ist eine Planreife erreicht, die den Billigungsbeschluss zulässt.