Beschluß 80/12 vom 28.11.2012 (Beschlußvorlage 102/12)
Betreff
1. Änderung des Flächennutzungsplanes - Teilbereich 3 - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschlußtext
- Die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes - Teilbereich 3 wird beschlossen.
- Es wird eingeschätzt, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, so dass das Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden kann.
- In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung erfolgte bereits auf Grundlage der Aufstellungsbeschlüsse der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 56 "Edeka - Markt der Generationen" und 59 "Lidl - Lebensmittelnnarkt Radeberg".
- Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes -Teilbereich 3, Bearbeitungsstand 18.10.2012, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, der betroffenen Öffentlichkeit nach den Bestimmungen von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB Gelegneheit zur Stellungnahme zu geben und die berührten Behörden und TOB nach den Bestimmungen von § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu beteiligen.
Begründung
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes - Teilbereich 3 - hat eine Planreife erreicht, so dass der Billigungsbeschluss gefasst werden kann.