1. Änderung B-Plan Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost, Neufassung", Änderung von textlicher Festsetzung 14.1 - Einstellung des Verfahrens
Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. ost, Neufassung", Änderung von textlicher Festsetzung 14.1, wird wegen mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt.
Diese Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 wurde beschlossen, um die planungsrechtlichen Vorraussetzungen zur Ansiedlung eines Holzkraftwerkes in dem Gebiet zu schaffen. Die Betreiber des geplanten Blockheizwerkes haben kein Interesse mehr daran, dieses in Radeberg zu errichten. Auf Grund des mangelnden öffentlichen Interesse an dieser Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3, schlagen wir vor, dieses Verfahren einzustellen.