Festsetzung der Elternbeiträge in Kindereinrichtungen der Stadt Radeberg inkl.Ortsteile für 2013
Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des Beschlusses vom 14.12.2011 die Höhe der Elternbeiträge für das Jahr 2013. Für das Jahr 2013 werden die Elternbeiträge wie folgt festgelegt:
Im Freistaat Sachsen erfolgt die Finanzierung der Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen durch die Kommunen, Zuschüsse des Landes und Elternbeiträge. Die Höhe der Elternbeiträge ist im § 15 Absatz 2 des Sächs. Gestzes zur Förderung von Kindertageseinrichtungen geregelt. Am 14.12.2011 beschloss der Stadtrat die Elternbeiträge in Kindereinrichtungen wie folgt festzulegen: Die Eltern sind mit 22 % der Betriebskosten im Krippenbereich und mit 29% im Kindergarten- und Hortbereich an der Finanzierung der Platzkosten zu beteiligen. Das erfordert eine jährliche Festsetzung der Elternbeiträge.