Beschluß 57/12 vom 29.08.2012 (Beschlußvorlage 75/12)
Betreff
Bebauungsplan Nr. 53 "Erweiterung Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH" - Abwägungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Der Abwägungvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der fühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 "Erweiterung Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH", Bearbeitungsstand 18. Juli 2012, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den textlichen Festsetzungen - Teil B, wird gebilligt. Eine Begründung - Teil C 1 und ein Umweltbericht - C 2, Bearbeitungsstand 18. Juli 2012, sind beigefügt und werden ebenfalls gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 "Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH" hat eine Planreife erreicht, so dass der Billigungsbeschluss gefasst werden kann. Die lange Bearbeitungszeit des Entwurfes ergab sich aus der Notwendigkeit, die Kapizität des vorhandenen Schmutzwasserkanales in der Großröhrsdorfer Str. zu prüfen und vieler erforderlicher Abstimmungsgespräche mit allen Beteiligten.