Beschluß 52/12 vom 27.06.2012 (Beschlußvorlage 63/12)
Betreff
Entwurf Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Flstck. 323/3 Gemarkung Ullersdorf" (Tanzzipfelweg) - Abwägungsbeschluss - Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches - Billigungsbeschluss - Beschluss zur erneuten Offenlage
Beschlußtext
- Der Entwurf der Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden, TÖB und der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
- Der räumliche Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Flstck. 323/3 Gemarkung Ullersdorf" wird geändert. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören die Flstck. 323/3,T.v. Flstck. 323/1, T.v. Flstck. 323/2, T.v. Flstck. 324/1 Gemarkung Ullersdorf.
- Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Flstck. 323/3 Gemarkung Ullersdorf" (Tanzzipfelweg), Bearbeitungsstand 31.05.2012 wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, erneut die betroffenen Öffentlichkeit und den betroffenen Behörden, TÖB und Nachbargemeinden nach den Bestimmungen von § 13 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Klarstellungsund Ergänzungssatzung "Flstck. 323/3 Gemarkung Ullersdorf", Stand 31.05.2012, zu beteiligen.
Begründung
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden, TÖB und der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB führte zu einer Änderung des Geltungsbereiches der Satzung. Diese Änderung zählt zu den wesentlichen Änderungen, die eine erneute Beteiligung der betroffenen Behörden, TÖB und der Öffentlichkeit erforderlich macht.