Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Abwasserzwebkverbandes "Obere Röder"
Der Stadtrat bestellt folgende Mitglieder in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes "Obere Röder":
Gemäß § 9 Abs. 3 und 4 der Verbandssatzung vom 22.03.2006 entsenden Verbandsmitglieder mit mehr als 2.000 Einwohnern je angefangene weitere 2.000 Einwohner ein weiteres Mitglied in die Versammlung, jedoch darf ein Verbandsmitglied nicht mehr als zwei Fünftel der Gesamtstimmenzahl haben. Die Große Kreisstadt Radeberg hat demnach neben dem Oberbürgermeister noch 6 weitere Sitze. Jedes Mitglied hat in der Verbandsversammlung eine Stimme. Die Stimmen der Vertreter einer Gemeinde können nur einheitlich abgegeben werden. Nach § 52 Abs. 3 Satz 2 und 3 i.V.m. § 16 Abs. 4 SächsKomZG sind die Vertreter und Verhinderungsvertreter vom Stadtrat aus dessen Mitte zu wählen. Dabei soll die Mandatsverteilung entsprechend berücksichtigt werden.