Beschluß 80/11 vom 14.12.2011 (Beschlußvorlage 101/11)
Betreff
Einfacher Bebauungsplan Nr. 31 "Eschebach - Gewerbehof" - Billigungsbeschluss, - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- 1. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 31 "Eschebach - Gewerbehof, Stand 24.11.2011, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den textlichen Festsetzungen - Teil B und der Begründung - Teil C, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Anwendung von § 13 a BauGB erneut der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (öffentl. Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB) und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB).
Begründung
Es ist eine Planreife erreicht, so dass das das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden kann. Die Schalltechnische Untersuchung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 "Eschebach - Gewerbehof vom 20.11.2010, rgoUmwelt Dr. Dr. Urland GbR Ingenieurbüro Akustik & Schallschutz liegt im Bürgerbüro zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten des Bürgerbüros bereit.