B-Plan Nr. 47 "Bebauung zwischen Dresdener Str., Goldbach, Bahnbgelände" - Abwägungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur erneuten Beteiligung nach § 13 a BauGB
Im Entwurf-1. Fassung dieses Bebauungsplanes wurden Änderungen vorgenommen. Alle Änderungen sind in den textlichen Festsetzungen und der Begründung farblich schraffiert gekennzeichnet, damit diese nachvollzogen werden können. In der Planzeichnung - Teil A - wurde die ursprünglich festgesetzte Straßenverkehrsfläche in ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht geändert festgesetzt. Dies erfolgte auf Grund der Haushaltssituation der Stadt Radeberg. Es ist langfristig nicht geplant, die erforderlichen Finanzmittel für die Herstellung dieser Straße im Haushalt bereit zu stellen, so dass eine Umsetzung des geschaffenen Baurechtes dadurch in Frage gestellt wäre. Die Variante der Festsetzung des Geh- Fahr- und Leitungsrechtes anstatt der Verkehrsfläche ermöglicht es den anliegenden Grundstückseigentümern diese Wegeverbindung herzustellen und die erforderliche verkehrliche Erschließung rechtlich zu sichern um ein Bauvorhaben umzusetzen. Außerdem erfolgte eine Änderung der Baulinie entlang der Dresdener Str. in eine Baugrenze. Dies wurde geändert, um den potentiellen Bauherren auch ein Zurücksetzen des geplanten Gebäudes aus dem durch Lärmimmissionen belasteten Bereich entlang der Dresdener Str. zu ermöglichen und somit die erforderlichen Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen im Bedarfsfall zu reduzieren. Als Drittes wurde die Fläche mit Nutzungsbeschränkungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB als redaktionelle Änderung auch in der Planzeichnung festgesetzt. Auf Grund der Änderung des Entwurfes, welche die Grundzüge der Planung berührt, ist eine erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Behörden / TOB durchzuführen.