Planfeststellungsverfahren "Staatsstraße S 177 Neubau Radeberg - BAB 4" Stellungnahme
Der Stadtrat beschließt die der Beschlussvorlage beigefügte Anlage der Stellungnahme zur Planung des Freistaates Sachsen zum Vorhaben "Staatsstraße S 177 Neubau Radeberg - BAB 4" im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.
Die Landesdirektion Dreden hat die Große Kreisstadt Radeberg im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Weiterführung der S 177 zwischen Radeberg Nord und der A4 zur Stellungnahme aufgefordert und dazu die aktuellen Planunterlagen übergeben. Der Stadtrat hat im Rahmen der Vorplanung bereits am 26.05.2010 über das Vorhaben beraten und eine Stellungnahme beschlossen, die an das Straßenbauamt übermittelt wurde. Einige Anregungen wurden bei der weiteren Planung aufgegriffen und umgesetzt, andere nicht. Der seinerzeit kritisierte geplante Rückbau der Kamenzer Straße auf eine durchgängige Breite von 4 m wurde beibehalten, so dass dieser Punkt wieder als Kritikpunkt in die Stellungnahme aufgenommen wurde. Es sind zwar auf dem Gemarkungsgebiet der Stadt Radeberg 3 Ausweichstellen angeordnet worden, die aber aus Sicht der Verwaltung für einen gefahrlosen Verkehr auf der Straße nicht ausreichen. Es sind auch weiterhin die Aussagen zur Abführung des Oberflächenwassers nicht eindeutig formuliert, widersprüchliche Angaben zum Schallschutz der Wohnbebauung Kamenzer Straße 15-19 und zur Baulastträgerschaft einzelner Wege und Gewässer vorhanden. Auch wird wiederholt auf die Notwendigkeit der Planung und Realisierung der Südspange hingewiesen. Die Planfeststellungsunterlage besteht aus 8 A4-Ordnern. Die die Stadt Radeberg betreffenden entscheidenden Planauszüge sowie der vollständige Erläuterungsbericht wurden in verkleinerter Form der Beschlussvorlage beigelegt. Die vollständigen Unterlagen liegen im Bauamt zur Einsichtnahme bereit.