Beschluß 71/11 vom 30.11.2011 (Beschlußvorlage 92/11)
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 59 "Lidl - Lebensmittelmarkt Radeberg" - Einleitungsbeschluss - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
Beschlußtext
- Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 "Lidl - Lebensmittelmarkt Radeberg" wird beschlossen.
- Zum räumlichen Geltungsbereich gehören die Flurstücke 3, 4, 5, 6, 6a, 7/1, 7/2, 8/2, 8/3, 8/4, 447/1, 426. Er umfasst eine Fläche von 0,579 ha. Der räumliche Geltungsbereich wird durch die Festsetzung in der Planzeichnung Teil A bestimmt.
- Planungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 sind:
- Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Genehmigungsfähigkeit der Nutzungsänderung des bereits bestehenden Lageraumes in zusätzliche Verkaufsfläche, wodurch der Markt eine Größe mit einer Verkaufsfläche >800 m² erreicht und somit dem großflächigen Lebensmitteleinzelhandel zu zu ordnen ist.
- Beachtung und Festsetzung der Flächen, die für einen zukünftigen Kreuzungsausbau der Kreuzung Oberstr. / Pulsnitzer Str. notwendig sind auf Grundlage eines Vorentwurfes des Büros Dänekamp und Partner vom Juli 2011, unter Berücksichtigung eines vollständigen Ausbaus der Oberstr. für den Zweirichtungsverkehr, unter Berücksichtigung der Bemessungsfahrzeuge Bus, Feuerwehr und dreiachsiges Müllfahrzeug sowie des Flächenbedarfes der Fußgänger. Dabei soll der Fußweg an der Pulsnitzer Str. zwischen Kreuzung Oberstr. / Pulsnitzer Str. und Zufahrt Am Baumhaus verbreitert werden, so dass dieser stark durch Fussgänger frequentierte Weg keine Gefahrenquelle mehr darstellt.
- Der vorhandene Parkplatz soll durch eine intensive Begrünung unter Beibehaltung einer Randeingrünung zur Pulsnitzer Str. gestaltet werden.
- Es soll das Verfahren nach den Regelungen von § 13 a BauGB durchgeführt werden.
- Der Flächennutzungsplan der Stadt Radeberg ist in diesem Bereich im Parallelverfahren zu ändern.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Einleitunqsbeschluss öffentlich bekannt zu machen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden / TOB nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauOSB durchzuführen.
Begründung
Der Vorentwurf zum Kreuzungsausbau Pulsnitzer Str. / Oberstr. wurde im Bürgerbüro hinterlegt und kann dort während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros eingesehen werden. Das Unternehmen Lidl hatte bei Errichtung seines Lebensmittel - Marktes an der Oberstr. Eine größere Gebäudehülle gebaut als genehmigt war. Die zusätzliche, nicht genehmigungsfähige Verkaufsfläche wurde anschließend abgetrennt und als Lagerfläche genutzt. Das Unternehmen klagte gegen diese Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde. Es entstand ein langjähriger Rechtsstreit, welcher bis heute noch nicht beendet wurde. Zur Schlichtung dieses Streites wurde vorgeschlagen, nun doch einen Bebauungsplan durch die Stadt Radeberg zu erarbeiten, der die Genehmigungsfähigkeit des Marktes in seiner derzeitigen Größe herstellt. Gleichzeitig muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Diese Planung steht nicht im Widerspruch zu dem Einzelhandelskonzept der Stadt Radeberg. Das Unternehmen Lidl hat sich zur Übernahme der Planungskosten sowie der Kosten und Grundstücksbereitstellung für die Verbreiterung des Fußweges entlang der Pulsnitzer Str. zwischen Am Baumhaus und Kreuzung Oberstr. / Pulsnitzer Str. bereit erklärt.