Erweiterungsbau Mittelschule Ludwig-Richter überplanmäßige Ausgabe zur Finanzierung archäologischer Ausgrabungen
Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000,00 EUR für die archäologischen Ausgrabungen an dem Erweiterungsbau Mittelschule Ludwig-Richter. Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage der Kernstadt Radeberg.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 "Erweiterung Mittelschule Ludwig-Richter" war das Landesamt für Archäologie einzubeziehen. Die resultierenden Auflagen sahen vor, dass vor Beginn der Erschließungs- und Bauarbeiten durch des Landesamt für Archäologie im von der Bautätigkeit betroffenen Areal archäologische Grabungen durchzuführen sind. Auftretende Funde sind sachgerecht auszugraben und zu dokumentieren. Der Bauherr wird im Rahmen des Zumutbaren an den Kosten beteiligt (§14, Abs. 3 Sächs.DschG). Die Voruntersuchungen, durchgeführt am 22.03.2011, brachten Befunde mit Gebrachskeramik aus den Jahren ca. 800 Jahre vor Christi zum Vorschein. Die Auflage des Landesamtes für Archäologie legt nun fest, dass alle durch den Neubau und dessen Wege versiegelten Flächen in einer Tiefe von ca. 50 cm unter dem natürlich gewachsenen Boden freizulegen sind, damit weitere Grabungen durchgeführt werden können. Die Beteiligung der Stadt Radeberg an den Kosten umfasst die Durchführung der Erdarbeiten, die notwendig sind, um den archäologisch relevanten Bodenhorizont freizulegen. Die Grabungen selbst werden dann vom Landesamt für Archäologie durchgeführt. Da im Bereich des Schulhofes Aufschüttungen vorgenommen wurden, ist die freizulegende Baugrube nicht nur sehr großflächig, sondern zum Teil auch sehr tief.
Für die erforderlichen Erdarbeiten wurde vom PB Schubert eine Kostenberechnung aufgestellt. Einschließlich Honorarkosten sowie vorbereitender Arbeiten des Stadtwirtschaftshofes ergibt sich ein finanzieller Mehraufwand von 100.000,- EUR. Diese Kosten sind nach Auskunft der SAB nicht förderfähig und müssen in vollem Umfang vom Bauherrn getragen werden, so dass sie nicht in den laufenden Antrag auf Fördermittel für den Erweiterungsbau, für den bisher noch keine Fördermittelentscheidung vorliegt, mit aufgenommen werden können. Die Durchführung der archäologischen Grabungen gilt aber nicht als Beginn der Baumaßnahme und ist deshalb förderunschädlich.
Die Durchführung der Grabungsarbeiten soll im Mai beginnen und wird voraussichtlich bis Ende Juni dauern, so dass der geplante Beginn der Bauarbeiten für den Erweiterungsbau in den Sommerferien nicht gefährdet wird. Die Deckung der Kosten erfolgt aus der Rücklage der Kernstadt Radeberg.