Lärmaktionsplanung 2. Stufe - Beschluss des Beitrittes zum Rahmenvertrag
Der Stadtrat beschließt den Beitritt der Großen Kreisstadt Radeberg zum Rahmenvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) über die landeszentrale Vergabe der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen in Umsetzung der 2. Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie.