Beschluß 55/10 vom 25.08.2010 (Beschlußvorlage 60/10)
Betreff
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 55 "Hauptstr. 75, Großerkmannsdorf" • Billigung des Durchführungsvertrages • Abwägungsbeschluss • Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Der Entwurf des Durchführungsvertrages nach § 12 BauGB wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt den Durchführungsvertrag mit dem Vorhabensträgern, Herrn Stephan Hochmann und Frau Conny Kobus, abzuschließen.
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und der berührten Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 55 "Hauptstr. 75 Großerkmannsdorf", Bearbeitungsstand 09.06.2010 mit redaktionellen Änderungen vom 30.07.2010, wird als Satzung beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach rechtskräftigen Abschluss des Durchführungsvertrages sowie nach erfolgter Genehmigung in Kraft zu setzen.
Begründung
Der Bebauungsplan hat eine Planreife erreicht, so dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.