Wahl des 2. Abwesenheitsvertreters/ der 2. Abwesenheitsvertreterin des Oberbürgermeisters
Der Stadtrat wählt als 2. Abwesenheitsvertreterin des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Radeberg folgende Stadträtin: Frau Karin Saupes
Mit Ausscheiden des Herrn Christoph Klaer, welcher 1. Abwesenheitsvertreter des Oberbürgermeisters war, aus dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg zum 01.09.2010 muss eine Nachwahl des 1. und 2. Abwesenheitsvertreter/ der 1. und 2. Abwesenheitsvertreterin des Oberbürgermeisters erfolgen. Nach § 54 Abs. 1 SächsGemO bestellt der Gemeinderat in Gemeinden ohne Beigeordnete aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter. § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Radeberg regelt die Bestellung von zwei Stellvertretern des Oberbürgermeisters.