Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre
Der Stadtrat beschließt entsprechend § 74 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen die Haushaltssatzung für die zwei Haushaltsjahre 2011 und 2012 zu erlassen.
Nach dem Gemeindewirtschaftsrechtsänderungsgesetz vom 04.03.2003 und der Neufassung der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen besteht, wie in fast allen anderen Bundesländern bereits seit langem geregelt, die Möglichkeit, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für zwei Jahre, getrennt nach Jahren, aufzustellen. Für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 sowie 2009 und 2010 wurde bereits ein Zweijahreshaushalt aufgestellt. Diese Möglichkeit soll auch für die Haushaltssatzung der Stadt Radeberg für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 genutzt werden. Grund hierfür ist, dass damit nochmals Reserven geschaffen werden, um die vom Land beschlossene Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens vorbereitend umzusetzen. Bei dem Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen handelt es sich u.a. um die Umstellung der kameralen Haushaltsführung auf die kaufmännische Haushaltsführung. Mit der Einführung der Doppik gilt es, eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Dabei nimmt die Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens einen immensen Zeitaufwand ein, der durch die Zeitersparnis bei der Festsetzung eines weiteren Zwei-Jahreshaushalts gedeckt werden soll. Außerdem ergibt sich, dass die Haushaltsführung der Stadt Radeberg analog dem vom Land beschlossenen Landeshaushaltes für zwei Jahre laufen kann.