Außerplanmäßige Ausgabe zur Schaffung der technischen Voraussetzungen zur Durchführung von Geschwindigkeitsmesseungen und deren Auswertung
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage der Beschlussvorlage detalliert dargestellte außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 129.800,00 € für die Schaffung der technischen Voraussetzung zur Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen und deren Auswertung. Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage der Kernstadt. Die Einnahmen und Ausgaben bzw. Erträge und Aufwendungen der gesamten Maßnahme Geschwindigkeitskontrollen werden mit Hilfe der Kostenverteilung in den Ortsteilhaushalten berücksichtigt.
Ab 01.01.2010 ist die Große Kreisstadt Radeberg für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 49 der StVO einschließlich der Nachermittlungen die auf unseren kommunalen, Kreis- und Staatsstraßen sowie Bundesstraßen zuständig. Um diese uns durch die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Ordnungswidrigkeiten~Zuständigkeitsverordnung zum 01.10.2010 übertragene Aufgabe zu erfüllen, sind die technischen Vorassetzungen zu schaffen. Der Technische Ausschuss hatte in seiner Beratung am 08.12.09 der Übernahme der stationären Messplätze vom LRA Bautzen zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, sich mit der Anschaffung mobiler Messtechnik zu befassen, um flexibel auf die Sicherheitsprobleme im Straßenverkehr reagieren zu können.