Neue Vergabepraxis der Stadt, die verhindern soll, dass Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit beschafft werden
Der Stadtrat bevollmächtigt die Verwaltung, im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen künftig nur Produkte zu berücksichtigen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILOKonvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive, zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies ist durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung nachzuweisen. Die Eigenbetriebe der Stadt Radeberg werden über diese Beschlussfassung informiert und aufgefordert, im eigenen Zuständigkeitsbereich ebenso zu verfahren und entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Die ILO-Konvention 182 beinhaltet die Verpflichtung, bei der Auftragsvergabe, bei Lieferungen und Leistungen keinerlei Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verwenden. Ausbeuterische Kinderarbeit ist immer noch ein weltweit verbreitetes Problem. Oft sind Produkte wie z.B. Dienstkleidung (Baumwolle, Feuerwehrkleidung), Agrarprodukte (Kaffee, Tee, Zucker etc.), Natursteine, Holz oder Blumen betroffen.
Bund, Länder und Kommunen erteilen jährlich Aufträge in Höhe von 360 Mrd. Euro. Das entspricht etwa 17 % des Bruttoinlandproduktes. Ca. 50 % davon entfallen auf die Kommunen, was diese zum bedeutendsten öffentlichen Auftraggeber macht. Ob für Güter, Dienstleistungen oder Bauaufträge, Kommunen geben gewaltige Summen aus, um ihre Verwaltungsaufgaben zu erbringen. Als Großverbraucher können sie ihre Marktstellung zu einer Umorientierung von Konsummustern nutzen und als verantwortungsbewusster Verbraucher agieren, die soziale und ökologische Anliegen in öffentliche Ausschreibungen integrieren. Dies ist sowohl im Sinne der EU-Vergaberichtlinien, als auch Bestandteil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Am 13.02.09 hat der Bundesrat der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB § 97, Abs. 4) zugestimmt. Das geänderte Vergaberecht erlaubt öffentlichen Auftraggebern nun explizit, soziale und ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen.
Mehr als 150 bundesdeutsche Städte haben bereits durch Ratsbeschlüsse etc. die beantragte Verfahrenweise in ihre Vergaberichtlinien übernommen.