Beschluß 27/09 vom 27.05.2009 (Beschlußvorlage 37/09)
Betreff
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 52 "Heinrichsthaler Milchwerke" - Beschluss zur änderung des Geltungsbereiches, - Abwägungsbeschluss, - Billigungsbeschluss, - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt:
- Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B - Planes wird geändert. Zum Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke: Teile von Flstck. 712/2, Teile von Flstck. 712/5, Flstck. 712/4, Flstck. 712/6, Teile von Flstck. 710/1, Teile von Flstck. 701/2. Maßgebend ist die Festsetzung des Geltungsbereiches der Planzeichnung Teil A 1.
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und der fühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 "Heinrichsthaler Milchwerke", Bearbeitungsstand 11.05.2009, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung
Die Anlagen zum Tei C - Begründung mit Umweltbericht - liegen im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros (Mo - Do 8.30 - 18.00 Uhr und Fr. 8.30 - 17.00 Uhr) zur Einsichtnahme bereit.
Die Bearbeitung des B - Planes hat eine Planreife erreicht, so dass der Billigungsbeschluss dazu möglich ist.