Beschluß 26/09 vom 29.04.2009 (Beschlußvorlage 27/09)
Betreff
Grundsatzbeschluss zur Anwendung derVwV BeschleunigungVergabeverfahren Bevollmächtigung Oberbürgermeister Vergaben von Baumaßnahmen des Konjunkturpaketes
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt
- die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht (VwV Beschleunigung Vergabeverfahren) vom 13. Februar 2009 in den Punkten I. und III. bis zum 31. Dezember 2010 anzuwenden,
- dem Oberbürgermeister die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabebeschluss) der Maßnahmen des Konjunkturpaketes, die gefördert werden, bis zum 30. September 2009 zu übertragen.
Begründung
- Die Sächsische Staatsregierung verabschiedete am 13. Februar 2009 die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift zur Beschleunigung von Vergabeverfahren, in der Schwellenwerte festgelegt werden, bis zu deren Erreichen ohne nähere Begründung befristet bis zum 31.12.2010 beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben zugelassen sind. Diese Vereinfachungen im Vergaberecht sollen zeitnahe Investitionen auch im Rahmen des Konjunkturpaketes ermöglichen und damit der Rezession wirksam entgegentreten und Arbeitsplätze vor Ort sichern. Die VwV Beschleunigung von Vergabeverfahren wird im kommunalen Bereich zur Anwendung empfohlen. Da das Sächsische Vergabegesetz und die Sächsische Vergabedurchführungsverordnung auch nach dem Erlass der VwV uneingeschränkt fortgelten, empfiehlt der SSG einen diesbezüglichen Grundsatzbeschluss des Stadtrates.
- Voraussichtlich Mitte Mai 2009 werden wir über die Maßnahmen informiert, die im Rahmen des Konjunkturpaketes gefördert werden. Danach können die Ausschreibungen und auch die Vergaben vorbereitet werden. Es wird eingeschätzt, dass auch bei Anwendung des beschleunigten Vergabeverfahrens die ausgewerteten Angebote erst Anfang Juli vorgelegt werden können, so dass ein Vergabebeschluss am 24.06.2009 in der letzten Stadtratssitzung vor der Sommerpause und der ersten konstituierenden Sitzung nicht mehr erfolgen kann. Um den Beginn der Maßnahmen nicht in den September verschieben zu müssen und um die Zeitersparnis der VwV Beschleunigung von Vergabeverfahren zu sichern, schlagen wir die Übertragung der Vergaben auf den Oberbürgermeister vor.