Neuabschluss Konzessionsvertrag Strom
Der Stadtrat beschließt, dass der als Anlage zur Beschlussvorlage beiliegende Konzessionsvertrag mit der ENSO Energie Sachsen Ost AG über die Versorgung der Großen Kreisstadt Radeberg mit Strom mit Wirkung vom 01.01.2011 neu abgeschlossen wird. Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils 20 Jahre. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den neuen Vertrag mit der ENSO Energie Sachsen Ost AG zu unterzeichnen und den Anforderungen zur Vorlagepflicht gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde entsprechend § 102 SächsGemO zu entsprechen.
Durch die Große Kreisstadt Radeberg wurde mit Beschluss SR035-2008 ein Interessenbekundungsverfahren nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages Strom durchgeführt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte durch die Große Kreisstadt Radeberg am 23.05.2008 im elektronischen Bundesanzeiger für einen Zeitraum von drei Monaten. Daraufhin erfolgten Bewerbungen durch zwei Unternehmen.
Auf die im weiteren Verfahren durch die Große Kreisstadt Radeberg bis zum 31.12.2008 notwendige Abforderung des Qualifizierungsnachweises sowie eines Angebots zur Durchführung von Konzessionen Strom meldete sich nur die ENSO Energie Sachsen Ost AG und brachte die notwendigen Unterlagen sowie das Angebot für das Verfahren Strom bei.
Die vorliegenden Vertragsentwürfe entsprechen dem Muster-Konzessionsvertrag Strom, der zwischen ENSO Energie Sachsen Ost AG und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) verhandelt, nach § 101 SächsGemO durch einen unabhängigen Gutachter bewertet und nach § 102 SächsGemO durch das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) genehmigt wurden.
Sowohl vom SSG als auch dem Gutachter wird der neue Muster-Konzessionsvertrag Strom empfohlen. Der Interessenlage der Großen Kreisstadt Radeberg wird mit diesem Vertrag Rechnung getragen.