Satzung zur Änderung der Marktgebührensatzung
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme eines Standplatzes zum Wochenmarkt, zu Stadtfesten und zum Weihnachtsmarkt in der Stadt Radeberg vom 24.06.1998: (siehe Anlage)
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Standplätze auf der Festmeile des Bierstadtfestes unterschiedliche Attraktivität besitzen. Nach einem Erfahrungsaustausch mit den Veranstaltern der Stadtfeste der umliegenden Gemeinden ist eine Einteilung in einzelne Kategorien der Standplätze mit entsprechendem Gebührengefälle angebracht. Die Nutzung der Stromanschlüsse wurde an die tatsächlichen Kosten angepasst. Kosten für die Nutzung eines Wasseranschlusses wurden bisher nicht erhoben. Hierzu musste eine neue Festlegung getroffen werden, ebenfalls angepasst an die tatsächlichen Kosten.