Änderung der Gebührenordnung für das Stadtbad Radeberg
Der Stadtrat beschließt beiliegende Änderungen der Gebührenordnung für das Stadtbad Radeberg.
Die Gebührenordnung für das Stadtbad Radeberg wird durch Beschluss Nr. SR082-2009 des Stadtrates der Stadt Radeberg und mit der Einführung des Sozialpasses des Landkreises Bautzen zum 01.01.2010 geändert.
Bisherige Fassung: | Neue Fassung: |
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Schlüsselpfand: 3,00 Euro | Schlüsselpfand: 5,00 Euro |
Freier Eintritt: Radeberger Schulklassen in Trägerschaft der Stadt Radeberg haben freien Eintritt. | Freier Eintritt: Radeberger Schulklassen in Trägerschaft der Stadt Radeberg, Mitglieder des Kinder- und Jugendstadtrates, Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Großerkmannsdorf, Liegau-Augustusbad, Radeberg und Ullersdorf haben freien Eintritt. |
Beqünstigte: Kinder, Schüler allgem. bildender Schulen, Studenten, Sozialhilfeempfänger, Schwerbeschädigte, Arbeitslose | Beqünstigte: Kinder, Schüler allgem. bildender Schulen, Studenten, Sozialhilfeempfänger, Schwerbeschädigte, Arbeitslose, Inhaber des Sozialpasses des Landkreises Bautzen |