Benennung der Straße zwischen Großerkmannsdorf und Kleinerkmannsdorf betreffend die Flurstücke 504 der Gemarkung Großerkmannsdorf und 102/2 (früher 102/1) der Gemarkung Kleinerkmannsdorf
Der Stadtrat beschließt die Benennung der bereits öffentlich gewidmeten Flurstücke 504 der Gemarkung Großerkmannsdorf und 102/2 (früher 102/1) der Gemarkung Kleinerkmannsdorf, Nr. 1.2 im Übersichtsblatt zum Bestandsverzeichnis für Gemeindeverbindungsstraßen des Ortsteiles Großerkmannsdorf in "Dorfstraße".
In den ALB-Daten (Flurstücksangaben) des Vermessungsamtes wird das Flurstück 102/2 mit dem Namen "Dorfstraße" und das Flurstück 504 ohne Namen geführt. Aufgrund von teilweiser irrtümlicher Ausweisung dieser Gemeindeverbindungsstraße als "Weißiger Weg" ist die offizielle Benennung erforderlich. Da bereits eine Ausschilderung mit der Bezeichnung "Dorfstraße" am Grundstück Hauptstraße 72 in Großerkmannsdorf vorgenommen wurde, sollten beide gemeindlichen Straßenflurstücke die Benennung "Dorfstraße" erhalten.