Benennung der Flurstücke 503/1, 31/9 und 25/8 der Gemarkung Großerkmannsdorf
Der Stadtrat beschließt die Benennung der Straßenflurstücke 503/1, 31/9 und 25/8 der Gemarkung Großerkmannsdorf in "Arnsdorfer Straße".
Die benannten Straßenflächen, die lt. ALB-Daten (Flurstücksangaben) des Vermessungsamtes zur Kreisstraße gehören, haben bisher offiziell noch keinen Namen. Außerdem ist durch die geplante Errichtung des neuen Feuerwehrgerätehauses an dieser Kreisstraße nach Arnsdorf/Kleinwolmsdorf eine Benennung erforderlich. In Radeberg gibt es bereits eine "Kleinwolmsdorfer Straße" demzufolge könnten diese Straßenflurstücke die Bezeichnung "Arnsdorfer Straße" erhalten. Das Flurstück 503/1 der Gemarkung Großerkmannsdorf war schon immer Straßenflurstück. Eigentümer lt. Flurstücksangaben ist der Landkreis Dresden. Die Flurstücke 31/9 und 25/8 der Gemarkung Großerkmannsdorf sind im Zuge des Ausbaues der S 177 (alt) in der Ortslage Großerkmannsdorf entstanden. Eigentümer lt. Flurstücksangaben ist der Freistaat Sachsen. Die erforderliche Zustimmung vom Grundstückseigentümer zur geplanten Benennung wurde durch die Große Kreisstadt Radeberg eingeholt.