Beschluß 100/09 vom 21.10.2009 (Beschlußvorlage 112/09)
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 "Heinrichsthaler Milchwerke" - Billigung des Durchführungsvertrages - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans - Beschluss der Abwägung - Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Der Entwurf des Durchführungsvertrages nach § 12 BauGB wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt den Durchführungsvertrag mit den Vorhabensträgern abzuschließen.
- Der Stadtrat beschließt, die Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Stadt Radeberg im Bereich der Heinrichsthaler Milchwerke zu ändern und diese den Festsetzungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 "Heinrichsthaler Milchwerke" anzupassen.
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 2 BauGB und der berührten Öffentlichkeit nach § 4 Abs. 2 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 "Heinrichsthaler Milchwerke", Bearbeitungsstand 11.Mai 2009 Redaktionelle Änderungen vom 02.07.2009 und 28.09.2009, bestehend aus den Planzeichnungen A1, A2, A3 und den textlichen Festsetzungen - Teil B - wird in Anwendung von § 8 Abs. 3 und 4 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung mit dem Umweltbericht - Teil C - wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 "Heinrichsthaler Milchwerke" in Anwendung von § 10 Abs. 2 BauGB, nach rechtskräftigen Abschluss des Durchführungsvertrags, zur Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde einzureichen sowie nach Erhalt der Genehmigung in Kraft zu setzen.
Begründung
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 "Heinrichsthaler Milchwerke" hat eine Planreife erreicht, dass dieser als Satzung beschlossen werden kann. Die Anlagen zur Begründung mit Umweltbericht sowie die Planzeichnungen in Originalgröße liegen im Bürgerbüro zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros (Mo - Do 8.30 Uhr - 18.00 Uhr und Fr. 8.30 Uhr - 17.00 Uhr) bereit.