Festsetzung des Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2009 des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof Radeberg
Der Stadtrat setzt nach § 95 Abs. 1 Ziffer 2 SächsGemO i.V.m. § 2 der Hauptsatzung der Stadt Radeberg und § 41 Abs. 2 Ziffer 14 SächsGemO den nach § 15 SächsEigBG aufgestellten Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2009 des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof Radeberg wie folgt fest:
Beim Erfolgsplan | die Erträge mit | 971.765 Euro |
die Aufwendungen mit | 942.930 Euro | |
Jahresgewinn | 28.835 Euro | |
Der Jahresgewinn wird dem Vermögensplan zugeführt. | ||
im Vermögensplan | die Einnahmen mit | 77.785 Euro |
und die Ausgaben mit | 77.785 Euro | |
den Höchstbetrag der Kassenkredite mit | 185.000 EUR |
Die Stadt Radeberg führt zur Erledigung der ihr obliegenden Pflichten der Grünflächenpflege, des Winterdienstes, der Papierkorbentleerung, der Unterhaltung von Buswartehäuschen und Gemeindestraßen (Beseitigung von Kleinschäden), der Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrsleiteinrichtungen sowie Hausmeistertätigkeiten an Schulen einen Eigenbetrieb nach § 95 SächsGemO. Nach § 15 SächsEigBG ist ein Wirtschaftsplan für jedes Geschäftsjahr (Wirtschaftsjahr) vor dessen Beginn aufzustellen und mit einfachem Feststellungsbeschluss durch den Stadtrat zu beschließen. Er besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, und soweit erforderlich, aus einer Stellenübersicht. Der Finanzplan nach § 4 SächsEigBVO ist dem Wirtschaftsplan beizufügen. Der Wirtschaftsplan ist Pflichtanlage zum jeweiligen Haushaltsplan gem. § 15 Abs. 1 SächsEigBG. Der Wirtschaftsplan ist nach Betriebssatzung des Eigenbetriebes i.V.m. § 8 SächsEigBG im Technischen Ausschuss (Betriebsausschuss) vorzuberaten und i.V.m. § 41 Abs. 2 Ziffer 14 SächsGemO im Stadtrat durch Beschluss festzusetzen.
Die Unterlagen zum Beschluss - hier Entwurf des Wirtschaftsplans und Stellenplans für das Wirtschaftsjahr 2009 sowie Finanzplan 20010 bis 2013 - sind bitte der Beschlussvorlage Nr. SR125-2008 zum Beschluss über die Haushaltssatzung 2009/2010 - hier Anlage zum Haushaltsplan - zu entnehmen.