Entwurf der ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die Planungsregion Oberlausitz - Niederschlesien, erneute Anhörung und Beteiligung gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes für Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen, Beschluss 550 der 59. Verbandsversammlung am 10. Juli 2008
Stellungnahme der Stadt Radeberg: Die Ergänzung von Ziel Z 9.12 (alt), neu Z 9.13, um die Straßenbaumaßnahme der S 95, Ortsumgehung Radeberg "Südspange" sowie in der Karte "Raumordnung" die Wiederaufnahme des Hüttertales als "Landschaftsbild / Landschaftserleben" werden begrüßt. Vermisst werden die Einarbeitungen aller anderen Punkte der Stellungnahme der Stadt Radeberg vom 13.12.2007 (z.B. Ergänzung der Südspange in der Karte "Straßennetzausbau"). Da aus den vorgelegten Unterlagen nicht ersichtlich ist, in wieweit die anderen Punkte der Stellungnahme der Stadt Radeberg vom 13.12.2007 in die Gesamtfortschreibung eingearbeitet wurden, behält diese nach wie vor ihre Gültigkeit.
Die vollständigen Unterlagen der Ergänzungsblätter zum Entwurf der ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Oberlausitz - Niederschlesien liegen im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Radeberg zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten Montag - Donnerstag 8.30 - 18.00 Uhr und Freitag 8.30 - 17.00 Uhr bereit.
Entsprechend der Mitteilung des Regionalen Planungsverbandes sind die Ergänzungsblätter zum Entwurf der erneuten Beteiligung und der Entwurf der ersten Gesamtfortschreibung auch im Internet unter http://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/regplan3.htm abrufbar. Es wird darauf hingewiesen, dass die Internetfassung jedoch nicht als verbindliche Fassung gilt.