Verordnung der Stadt Radeberg über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2008
Der Stadtrat beschließt folgende Verordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2008: (siehe Anlage 1). Die Verordnung über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr 2008 vom 30.01.2008 tritt außer Kraft.
Aufgrund des Normenkontroll-Urteils des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes (Az.: 3 D 33/07) ist § 8 Abs. 1 SächsLadÖffG restriktiv dahingehend auszulegen, dass in einer Gemeinde an maximal 4 Sonntagen die Ladengeschäfte geöffnet sein dürfen. Bei einer Begrenzung auf Ortsteile sind die verkaufsoffenen Sonntage für das gesamte Gemeindegebiet verbraucht.