Vertrag zwischen der Stadt Radeberg und dem Ev.-Luh. Kirchspiel Radeberger Land zur Förderung des Neubaus der Gemeinbedarfseinrichtung "Kindertagesstätte Baumhaus" auf dem Flurstück 445 der Gemarkung Radeberg im Rahmen des Bund-Länder-Programmes "Städtebauliche Erneuerung"
Der Stadtrat der Stadt Radeberg beschließt die Erhöhung der Kostenerstattung gemäß § 4 Abs. 2 des Vertrages i. H. v. 60 % der förderfähigen Kosten für die Baumaßnahme und die Herstellung der Außenanlagen auf maximal 730.600,00 €. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt gemäß § 7 Abs. 1 des Vertrages in Jahresscheiben bis zum Jahr 2011. Die Erhöhung der Jahresscheiben wird für die Haushaltsjahre 2009 um 32.000,00 € auf 157.000,00 € 2010 um 32.000,00 € auf 157.000,00 € 2011 um 32.100,00 € auf 156.600,00 € festgelegt. Die Anpassungen werden in einer Änderungsvereinbarung zum Vertrag festgehalten.
Der Stadtrat der Stadt Radeberg hat mit Beschluß Nr. 70/07 zur Beschlußvorlage 40/07 dem Abschluß des Fördervertrages zum Neubau der Gemeinbedarfseinrichtung "Kindertagesstätte Baumhaus" zugestimmt. In diesem Beschluß wurde eine Fördersumme aus Mitteln der Stadtsanierung i. H. v. maximal 634.500,00 € festgelegt.
Die vorläufig anerkannten förderfähigen Kosten wurden im April 2007 durch die Förderbank SAB auf 1.057.500,00 € festgesetzt. Die dem Förderantrag zu Grunde liegende Kostenschätzung erfolgte im Juni 2006. Die Kostenprognose mit Stand April 2008 wurde auf der Grundlage der Auswertung der vorliegenden Angebote der einzelnen Baugewerke erstellt. Die vorläufig prognostizierte Bausumme liegt nun bei 1.217.694,57 €. Das bedeutet eine Baukostenerhöhung um 160.194,57 € und entspricht einer Steigerung um ca. 15 %. Bei der vertraglich vereinbarten 60%igen Förderung ergibt sich daraus eine Erhöhung des Erstattungsbetrages um gerundet 96.100,00 € auf 730.600,00 €. Bei Nichterteilung der Zustimmung zu der vorliegenden Kostenerhöhung muß die Baukostensteigerung durch Reduzierungen in der Bauausführung aufgefangen werden. Langfristig ist aber die nachträgliche Nachrüstung von notwendigen Ausbau- oder Sonderleistungen wie z. B. außenliegender Sonnenschutzvorrichtungen oder Innentürelementen mit weiteren Mehrkosten gegenüber dem Einbau während der Bauphase verbunden.
Im Vertrag zwischen der Stadt Radeberg und dem Ev.-Luth. Kirchspiel Radeberger Land ist gemäß § 7 Abs. 2 die Auszahlung des Förderbetrages in Jahresscheiben bis zum Jahr 2011 vorgesehen. Die Auszahlung des Erhöhungsbetrages soll in den Maßnahmekonzepten für die Jahre 2009 bis 2011 berücksichtigt werden und auf die Jahresscheiben verteilt werden.