Ordnungsmaßnahmevertrag zwischen der Stadt Radeberg und dem Ev.-Luth. Kirchspiel Radeberger Land über die Förderung der Erschließungsmaßnahme Verbindungsstraße zwischen Pulsnitzer und Otto-Uhlig-Straße, Flurstücke 1533, 424, 445 und 446 der Gemarkung Radeberg im Rahmen des Bund-Länder-Programmes "Städtebauliche Erneuerung"
Die Stadt Radeberg beschließt die Erhöhung der Kostenerstattung gemäß § 4 Abs. 2 des Ordnungsmaßnahmevertrages i. H. v. 100 % der nachweislich angefallenen förderfähigen Kosten auf 76.639,73 €. Die Anpassung wird in einer Änderungsvereinbarung zum Ordnungsmaßnahmevertrag vertraglich festgehalten.
Der Stadtrat hat mit Beschluß Nr. 71/07 zur Beschlußvorlage 94/07 dem Abschluß eines Ordnungsmaßnahmevertrages zum Ausbau der Verbindungsstraße Otto-Uhlig/Pulsnitzer Str. als Erschließungsstraße für die Gemeinbedarfseinrichtung "Kindertagesstätte Baumhaus" zugestimmt.
Die vorläufig anerkannten förderfähigen Kosten wurden auf Grund einer Kostenschätzung mit Stand September 2007 auf 57.679,69 € festgesetzt und in § 4 Abs. 2 des Ordnungsmaßnahmevertrages als voraussichtlicher Förderbetrag vereinbart. Der Vertrag sieht eine Förderung i. H. v. 100 % der nachweislich angefallenen förderfähigen Kosten vor. Die in der Anlage 2 beigefügte Kostenprognose mit Stand April 2008 zeigt eine Steigerung der Gesamtkosten von 68.496,88 € auf 109.250,00 €. Der Kostenübernahme der nachweislich angefallenen Kosten für den Bau eines Mischwasserkanales i. H. v. 25.000,00 € wurde mit Beschluß Nr. SR 030/08 durch den Stadtrat am 26.03.2008 zugestimmt.
Die Summe des Förderbetrages aus dem Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Erneuerung" erhöht sich somit von 57.679,69 € um 18.960,04 € auf 76.639,73 €. Die Mehrkosten werden aus dem laufenden Haushalt der Stadtsanierung gedeckt.