Vorschlagsliste Schöffen
Der Stadtrat beschließt einzeln über die Aufnahme folgender der in der Anlage aufgeführten freiwilligen Bewerber in die Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013.
In diesem Jahr findet für die Geschäftjahre 2009 bis 2013 die Wahl der Schöffen statt. In Vorbereitung dieser Wahl und Berufung haben die Gemeinden Vorschlagslisten aufzustellen. Mit Schreiben des Landgerichtes Bautzen vom 15.02.2008 wurde der Stadt Radeberg mitgeteilt, mindestens 6 Personen für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen. Die Vorschlagsliste soll alle Kreise der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Wichtig für das Amt des Schöffen sind in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils sowie gesitige Beweglichkeit und körperliche Eignung (anstrengender Sitzungsdienst). Aufgeführte Personen haben sich bezugnehmend auf die Veröffentlichungen in "die radeberger" freiwiliig gemeldet. Alle eingegangenen Bewerbungen wurden entsprechend der Verwaltungsvorschrift geprüft und berücksichtigt; eine Vorauswahl wäre unzulässig gewesen. Die Schöffen werden aus der Vorschlagsliste durch einen unabhängigen Wahlausschuss des Gerichtes gewählt.
Für die Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Zahl der Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.