Entgeltverordnung zur Nutzung von Räumen im Schloss
Der Stadtrat beschließt beiliegende Entgeltverordnung zur Nutzung von Räumen im Schloss Klippenstein.
Im Zuge der Schlossanierung entstanden im Südflügel der Hauptburg attraktive Veranstaltungsräume mit einer hochwertigen Ausstattung. Neben der Nutzung der Räume durch das Museum soll die Möglichkeit bestehen, diese für private, kommerzielle oder kulturelle Zwecke anzumieten. Die vorgeschlagenen Gebührensätze orientieren sich an vergleichbaren Objekten des Umlandes. Die durch die Raumvermietung zu erwartenden Mehreinnahmen werden dem Verwaltungshaushalt des Museums zugeführt und tragen zur Verringerung des Defizites bei.